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Puderbach aktuell
Ausgabe 27/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Urbach zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 liegt in der Zeit vom 07.07.2023 bis einschließlich 14.07.2023 im Büro der Ortsbürgermeisterin in 56317 Urbach, Forsthaus 1, zu jedermanns Einsicht aus.

Im oben genannten Zeitraum erfolgt während der Dienststunden auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstr. 13, Zimmer 105, die Auflegung der Vorschlagsliste.

Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegung an, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten. Die Erhebung des Einspruches kann bei der Ortsgemeinde Urbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach erfolgen.

Urbach, den 28.06.2023
Ortsgemeinde Urbach
Hasenbring, Ortsbürgermeisterin