Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 54 Landeswassergesetz (LWG)
zum Schutz der Quellen Rüscheid 1-3 und des Brunnen Rüscheid
Begünstigte: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Gemarkungen: Rüscheid, Thalhausen, Urbach-Überdorf und Dernbach, Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Puderbach und Dierdorf/Landkreis Neuwied;
Inkrafttreten der Rechtsverordnung
Das Verfahren zur Festsetzung des o. a. Wasserschutzgebietes ist abgeschlossen.
Die Rechtsverordnung des o. a. Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Rüscheid, Thalhausen, Urbach-Überdorf, Dernbach
Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Puderbach und Dierdorf/ Landkreis Neuwied
vom 24.04.2025 wurde am 12.05.2025 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz verkündet und ist am 13.05.2025 in Kraft getreten.
Wir weisen darauf hin, dass ein Abdruck der Rechtsverordnung (inkl. Verbotskatalog) sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
-Obere Wasserbehörde-
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz
und
den zuständigen Gemeindeverwaltungen
(VG Rengsdorf-Waldbreitbach und der VG Puderbach)
aufbewahrt werden und dort während der Dienststunden eingesehen werden können.
Die Unterlagen liegen aus vom 04.07.2025 bis 15.07.2025 einschließlich bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach
Nebengebäude VG-Werke
Steimeler Str. 7
56305 Puderbach
| Dienstzimmer Nr.: | S1 Besprechungsraum |
| Dienstzeiten: | Mo - Fr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr |
|
| Mo - Mi nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr |
|
| Do nachmittags von 14.00 bis 17.30 Uhr |
Weiterhin ist die Rechtsverordnung mit den Kartenunterlagen auch online auf der Internetseite der SGD Nord unter: https://sgdnord.rlp.de/. einsehbar.