Aufgrund vermehrter Beschwerden sehen wir uns veranlasst, an alle Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke zu appellieren, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
Ein besonderes Augenmerk ist auf das säubern von Rinnen und Gehwegen sowie das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen zur Entwässerung zu legen.
Das fehlende Reinigen und freihalten der Rinnen und Regeneinläufe stellt bei den sich verstärkenden Regenereignissen zunehmend Probleme dar, es kommt zu Überschwemmungen und Schäden. Teilweise sind die Rinnen von Unkraut zugewachsen. Auch im Hinblick auf ein sauberes Ortsbild bitten wir der Reinigungspflicht Aufmerksamkeit und Beachtung zu schenken. Schließlich erlauben wir uns den Hinweis auf die bestehende Reinigungssatzung, wonach jeder Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet ist. Dabei erfordert es nicht sehr viel Zeitaufwand, die öffentlichen Verkehrsanlagen vor dem Grundstück sauber zu halten. Nicht allein im Hinblick auf ein sauberes Ortsbild werden alle säumigen Grundstückseigentümer hiermit aufgefordert, der Reinigungspflicht künftig mehr Aufmerksamkeit und Beachtung zu schenken.
Besonders gilt dies auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke.
Problematisch sind in einigen Bereichen auch überhängende Sträucher und Äste von Bäumen die in die Fahrbahnen oder Gehwege ragen.
Dies stellt nicht nur eine Behinderung dar die zu Fahrzeugschäden führen kann sondern eine Gefahrensituation für Autofahrer, Fußgänger und Kinder. Auch gilt es ein Augenmerk auf die Straßenlampen zu legen und ggfls. Bäume so zurückzuschneiden, dass die Ausleuchtung der Bürgersteige und Straßen nicht behindert wird. Wir bitten daher nochmals die eigenen Grundstücke zu kontrollieren und Äste entsprechend zurück zu schneiden.
Die meisten Bürgerinnen und Bürger nehmen die Reinigung der Gehwege usw. sowie das Schneiden von Sträuchern und Ästen als Selbstverständlichkeit wahr. Dabei erfordert es nicht sehr viel Zeitaufwand, die öffentlichen Verkehrsanlagen vor dem Grundstück sauber zu halten.
Wir hoffen, dass wir es bei diesem allgemeinen Hinweis belassen können.