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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 28/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Ortsgemeinde Dürrholz

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs.2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) wurden die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO, in der vorgelegten Form beschlossen.

Darüber hinaus wurde gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 dem Ortsbürgermeister sowie den Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und den gem. § 25 Abs. 4 und 5 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Anordnung befugten Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung erteilt.

Aufgrund des § 114 Abs. 2, Satz 2 GemO liegen die Jahresabschlüsse mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht vom 10.07.2026 bis 20.07.2026 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer Nr. 15/16, an den Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Sven Schür, Bürgermeister