Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 07.07.2022 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.425.290 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.787.240 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf -361.950 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen -251.970 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.770.620 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.851.870 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -81.250 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 333.220 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 €
verzinste Kredite auf 81.250 €
zusammen auf 81.250 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) auf 300 v.H.
- Grundsteuer B (Grundstücke) auf 365 v.H.
- Gewerbesteuer auf 365 v.H.
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die ständigen Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt:
Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen für Flächen liegend im Jagdbezirk Raubach 23,22 €/ha beitragspflichtiges Grundstück
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2019 beträgt 5.710.262,01 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020 beträgt 5.379.356,01 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 beträgt 5.141.211,01 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 4.779.261,01 €
§ 7 Wertgrenzen
Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 € (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.03.2022 angezeigt worden. Sie enthält durch die im Haushaltsvorlageverfahren zurückgestellten investiven Maßnahmen keine genehmigungspflichtigen Teile. Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditermächtigung entfällt.
Da die Genehmigung des Gesamtbetrages der Investitionskredite, kann nur unter der Bedingung erfolgen, dass die Kredite nur für solche Maßnahmen in Anspruch genommen werden dürfen, die unter einen Ausnahmetatbestand nach VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO zu subsumieren sind hat die Ortsgemeinde Raubach folgende Maßnahmen gekürzt bzw. zurückgestellt:
| Maßnahme | Ansatz | Kürzung |
| Planungskosten für den Neubau des Gemeindehauses | 100.000 € | 21.750 € |
| Errichtung des Internetauftritts der Ortsgemeinde | 13.000 € | 7.000 € |
| Straßenbeleuchtung Schefferstraße | 50.000 € | 50.000 € |
| Umrüstung Straßenbeleuchtung LED | 175.000 € | 175.000 € |
Damit einhergehend entfällt der geplante Einzahlungsansatz:
| Maßnahme | Ansatz | Kürzung |
| Wiederkehrende Beiträge für die Erneuerung Straßenbeleuchtung Schefferstraße und Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED | 168.750 € | 168.750 € |
Somit erfolgt eine Reduzierung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 85.000 €.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.07.2022 bis 01.08.2022 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 16, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.