Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ortsgemeinderäten der Ortsgemeinden Dernbach, Harschbach, Linkenbach, Niederhofen und Urbach, die dem Zweckverband Kirchspiel Urbach angehören, zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahr 2023/2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 21.07.2023 bis 03.08.2023 während der Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden Dernbach, Harschbach, Linkenbach, Niederhofen und Urbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den Zweckverband Kirchspiel Urbach, z. Hd. des Verbandsvorstehers, Gartenstraße 16, 56317 Linkenbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an achim_hoffmann@freenet.de bzw. an jutta.boehm@puderbach.de einzureichen.
Der Zweckverband wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.