Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier nochmal der Hinweis auf die Straßenreinigungssatzung bezüglich des Winterdienstes.
Es ist in der Ortsgemeinde Oberdreis so geregelt, dass die Nebenstraßen durch den Gemeindearbeiter geräumt aber nicht mit Salz gestreut werden.
Generell sind die Anlieger für den Winterdienst verantwortlich.
Für Straßen mit einseitigem Gehweg und beidseitiger Bebauung gilt, dass in geraden Kalenderwochen die Anlieger mit der geraden Hausnummer die Verpflichtung für den Winterdienst haben und in ungeraden Wochen die Anlieger mit den ungeraden Hausnummern. Bei Straßen mit einseitiger Bebauung und einseitigem Gehweg gilt diese Regelung nicht.
Wir bitten alle Anlieger, so zu verfahren.