Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB sowie Bekanntmachung der Vorinformationen gem. § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 3 BauGB vom 01.08.2022 bis einschließlich 21.08.2022
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dürrholz hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 und am 13.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Hardtstraße“ nach §§ 1, 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes konnte sowohl das Regelverfahren gemäß §§ 1, 2 ff. Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), als auch das beschleunigte Verfahren gemäß §§ 1, 2 ff. und 13b des BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) zur Anwendung kommen. Zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens war jedoch dessen Verlängerung durch den Bundestag nötig. Infolgedessen wurde die Verfahrensart mit Aufstellungsbeschluss vom 25.05.2021 zunächst offengelassen.
Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetztes am 23.06.2021 ist das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB wieder befristet eingeführt worden. Daher hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dürrholz am 13.06.2022 einen erneuten Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan,,Hardtstraße‘‘ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nun im beschleunigten Verfahren gem. §§ 13b, 13a Abs. 2 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Werlenbach in der Gemarkung Dürrholz, Flur 2 und schließt sich an die bereits vorhandene Bebauung entlang der Hardtstraße an. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beigefügtem Lageplan durch eine gestrichelte, hervorgehobene Linie dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach auf Flächen, die teilweise als Wohnbauflächen und teilweise als landwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind. Der Flächennutzungsplan wird daher gem. §§ 13b, a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Korrektur nachträglich angepasst.
Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohnbaugebietes am Ortsrand. Durch den Bebauungsplan wird nach jetzigem Kenntnisstand keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter oder, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, liegen ferner nicht vor. Landespflegerische Kompensationsmaßnahmen sind nach §§ 13 b, 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht erforderlich bzw. gelten als fingiert.
Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Öffentlichkeit kann sich jedoch im Vorfeld der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB unterrichten und bis einschließlich 21.08.2022 zur Planung äußern (Vorinformation).
In dieser Zeit können die Vorinformationen zur Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Zudem können während der Vorinformationsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden.
Darüber hinaus können die Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 4 a Absatz 4 S. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.puderbach.de. Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format downloaden.
Plangebiet (unmaßstäblich):
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsgemeinde Dürrholz, Ortsteil Werlenbach, Gemarkung Dürrholz (Flur 2):
Übersichtsplan: