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Puderbach aktuell
Ausgabe 30/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Bebauungsplan Gewerbegebiet „In der Sang"

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Gewerbegebiet „In der Sang"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung über die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 08.08.2022 bis einschließlich 18.09.2022

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „In der Sang" aufzustellen. Ferner hat der Gemeinderat am 19.07.2022 den vorgelegten Planentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Die Ortsgemeinde Steimel beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet,,In der Sang‘‘ zur Ausweisung von gewerblichen Bauflächen, um einem ortsansässigen Gewerbebetrieb seine betrieblichen Erweiterungsabsichten ermöglichen zu können.

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Steimel in der Flur 16, Gemarkung Alberthofen. Es schließt sich im Westen an die bereits vorhandene Bebauung entlang der Feldstraße sowie an das bereits bestehende Betriebsgebäude des Unternehmens für Holzbau und Lohnabbund an und erstreckt sich parallel entlang der L 265 in östliche Richtung. Das Plangebiet und dessen Lage ist in der Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie darstellt.

Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Absatz 3. Satz 1 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt, da gleichzeitig auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. Die im Plangebiet liegenden Flächen werden im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Forstwirtschaft dargestellt.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 18.09.2022 statt.

In dieser Zeit können der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Zwischenbericht der artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Zudem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus können die Entwürfe der Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.puderbach.de. Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format downloaden. Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können Sie nach wie vor die Unterlagen in unserem Hause in Papierform anfordern.

Verbandsgemeindeverwaltung  —  Volker Mendel
Puderbach, den 20.07.2022  —  Bürgermeister

Anlage 1:

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Steimel in der Flur 16, Gemarkung Alberthofen.

Übersichtsplan: