Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel hat am 22.06.2026 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet,,In der Sang‘‘ einzustellen. Das Verfahren sollte insbesondere der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen dienen, um einem ortsansässigen Gewerbebetrieb für Holzbau und Lohnabbund seine betrieblichen Erweiterungsabsichten ermöglichen zu können.
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Steimel in der Flur 16, Gemarkung Alberthofen. Es schließt sich im Westen an die bereits vorhandene Bebauung entlang der Feldstraße sowie an das bereits bestehende Betriebsgebäude des Unternehmens an und erstreckt sich parallel entlang der L 265 in östliche Richtung.
Das Plangebiet und dessen Lage ist in der Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie bzw. durch einen roten Kreis darstellt.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel hatte zunächst in seiner Sitzung am 19.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet,,In der Sang‘‘ unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzustellen. Ferner hatte der Gemeinderat am 19.07.2022 den vorgelegten Planentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Aus den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen stellten sich jedoch einige Herausforderungen an die Planung heraus:
Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Puderbach - Brunnen Steimel II - Alberthofen. Zur Ausweisung und Erweiterung von Gewerbegebieten in der Schutzzone III ist ein Antrag auf Befreiungen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zu stellen. Die Zulassung einer Befreiung setzt neben weiteren Voraussetzungen bzw. Nachweisen jedoch voraus, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der ausschließlich den betrieblichen Erweiterungsabsichten eines einzigen, konkret benannten Betriebes dient. Darüber hinaus passt das Vorhaben aufgrund von Besonderheiten der Betriebsart des Unternehmens nicht in eine der Gebietsarten nach der Baunutzungsverordnung. Aufgrund der Möglichkeit, passendere Festsetzungen für das Vorhaben wählen zu können, wurde daher empfohlen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Diese und weitere im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens abzuarbeitende Herausforderungen wurden innerhalb eines gemeinsamen Besprechungstermins am 18.06.2025 mit den involvierten Fachbehörden besprochen. Als Fazit wurde unter anderem festgehalten, dass die dargestellten Herausforderungen an die Planung nur durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gelöst werden können. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet,,In der Sang‘‘ erfolgt dagegen jedoch als sogenannter Angebotsbebauungsplan. Ein Angebotsbebauungsplan ist dabei auf die Schaffung von Baurecht für eine Vielzahl noch unbestimmter Vorhaben ausgelegt. Die Festsetzungen werden dabei möglichst allgemein gehalten. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist dagegen auf die Umsetzung eines konkreten, genau definierten Vorhabens ausgelegt und trifft für dieses spezifische, eng umrissene Festsetzungen.
Insbesondere da die Planung vorliegend nur mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umgesetzt werden kann, hat sich die Ortsgemeinde Steimel im Einvernehmen mit dem Vorhabenträger dazu entschieden, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet,,In der Sang‘‘ einzustellen.
Anlage 1:
Plangebiet:
Übersichtsplan: