Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §§ 1, 2 ff. i. V. m. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel hat am 22.06.2026 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Holzbau & Lohnabbund Lichtenthäler GmbH‘‘ gem. §§ 1, 2, ff. i. V. m. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufzustellen und ein entsprechendes Planaufstellungsverfahren einzuleiten. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, dem ortsansässigen Unternehmen „Holzbau & Lohnabbund Lichtenthäler GmbH‘‘ seine betrieblichen Erweiterungsabsichten zu ermöglichen.
Das zunächst zu diesem Zwecke begonnene Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „In der Sang‘‘ wurde mit Beschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Steimel vom 22.06.2026 eingestellt.
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Steimel in der Flur 16, Gemarkung Alberthofen. Es schließt sich im Westen an die bereits vorhandene Bebauung entlang der Feldstraße an und erstreckt sich parallel entlang der L 265 in nordöstliche Richtung. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das bestehende Betriebsgelände (Flurstück Nr. 2, Flur 16, Gemarkung Alberthofen) einschließlich der geplanten Erweiterung (Teilfläche des Flurstücks Nr. 75, Flur 16, Gemarkung Alberthofen).
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach sind die in Rede stehenden Flächen teilweise als Nadelwald und teilweise als Wohnbau- und gemischte Baufläche dargestellt.
Das Plangebiet ist in beigefügter Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, schwarze gestrichelte Linie bzw. im Übersichtsplan durch einen roten Kreis gekennzeichnet.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel hat ferner am 22.06.2026 den vorgelegten Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 statt.
Um die Öffentlichkeit über die Planung öffentlich zu unterrichten, kann in dieser Zeit der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit seiner Planzeichnung, welche gleichzeitig als Vorhaben- und Erschließungsplan gilt, den textlichen Festsetzungen mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag-Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag-Mittwoch | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Entwürfe der Planunterlagen während der Beteiligungsfrist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.puderbach.de
Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format downloaden.
Während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren, sich zu dieser zu äußern und diese zu erörtern. Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können während der Beteiligungsfrist per E-Mail an bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Darüber hinaus können diese auch auf anderem Wege, beispielsweise schriftlich per Post oder zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anlage 1:
Plangebiet:
Übersichtsplan: