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Puderbach aktuell
Ausgabe 31/2022
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Öffentliche Zustellung Gewerbesteuerbescheid

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides

Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 02.03.2006 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO) sowie § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeszustellungsgesetz - LZG RLP) in der derzeit gültigen Fassung, wird der Gewerbesteuerbescheid vom 08.12.2020,

Kassenzeichen.: 16.00532.5

Firma

Piotr Ziebinski

(letzte bekannte Meldeanschrift)

Hauptstr. 1

57614 Woldert

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Firma/Person postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach.

Der Gewerbesteuerbescheid liegt im Sachgebiet Finanzen und Steuern der Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, Zimmer 12, in 56305 Puderbach, für den Empfänger aus und kann dort vom Empfänger eingesehen werden.

Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.

Puderbach, 27.07.2022  —  Volker Mendel, Bürgermeister