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Puderbach aktuell
Ausgabe 31/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Sammelwidmung

der Erschließungsanlagen der Ortsgemeinde Raubach für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG), zur Einführung des wiederkehrenden Beitrages nach § 10a Kommunales Abgabengesetz (KAG)

Sachverhalt:

Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) vom 01. August 1977 (GVBl S. 273), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Ortsgemeinderat Raubach in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen, die innerörtlichen Erschließungsanlagen gem. nachfolgender Übersichten für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Sammelwidmung dient der Einführung bzw. der Abrechnungsfähigkeit wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG.

1. Abrechnungseinheit 1 - Ortsteil Raubach

Die vorgezeigten und farbig markierten Straßen sind Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Nr.3 des Landesstraßengesetzes-RLP und unterliegen einer grundsätzlichen Beitragspflicht im Rahmen der Erhebung zukünftiger, wiederkehrender Beiträge gem. § 10a KAG. Für die markierten qualifizierten Straßen (Kreis- und Landstraßen) gilt die Widmung nur für die kommunalen Nebenanlagen (Bürgersteig, Beleuchtung,…).

Diese Verfügung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anlage 1 - Straßenverzeichnis:

Auf die Vollständigkeit der Liste wird kein Anspruch erhoben.

Maßgeblich für die Sammelwidmung bleibt die Widmungskarte.

Die vollständigen Detailpläne und Detailkarten zu den o. g. Widmungen sind digital archiviert und können jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 116, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegenüber der Ortsgemeinde Raubach erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstr. 13, 56305 Puderbach, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Ebenfalls kann der Widerspruch durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an vg-puderbach@poststelle.rlp.de eingelegt werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.puderbach.de (Rathaus/Online-Bürgerservice/Regeln der elektronischen Kommunikation) aufgeführt sind.

Puderbach, den 21.07.22 (Siegel)  —  Volker Mendel
Bürgermeister