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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 31/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 15 und 16, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Puderbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Puderbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Puderbach, Gartenstraße 14, 56305 Puderbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an buergermeister@gemeinde-puderbach.de oder evelyn.hachenberg@puderbach.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Puderbach, 31.07.2025
Oliver Klein, Ortsbürgermeister