Titel Logo
Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 31/2026
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 27. September 2026, von 8 bis 18 Uhr

findet

die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rodenbach

und

am Sonntag, dem 11. Oktober 2026, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Rodenbach statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 21. August 2026, 12 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 111, erhalten.

57639 Rodenbach, den 23.07.2026
Gerhard Hoben
1. Ortsbeigeordneter, zugleich Wahlleiter