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Puderbach aktuell
Ausgabe 32/2022
Aus den Ortsgemeinden
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Horhausen-Willroth-Krunkel

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

56410 Montabaur, 05.08.2022

DLR Westerwald-Osteifel

Bahnhofstraße 32

Abteilung Landentwicklung

und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 02602/9228-0

Telefax: 02602/9228-1800

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Horhausen-Willroth-Krunkel

Aktenzeichen:81079-HA10.2

Internet:

www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Horhausen-Willroth-Krunkel

Ladung

zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

I.

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Horhausen-Willroth-Krunkel, Landkreis Altenkirchen (WW), wird den Beteiligten der durch den Nachtrag 2 geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),

am Donnerstag, dem 01. September 2022,

vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

nachmittags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr,

im Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, 56593 Horhausen

bekannt gegeben.

Der durch den Nachtrag 2 geänderte Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder vom Nachtrag 2 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.

II.

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch den Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 01. September 2022, -nachmittags um 16:00 Uhr-,

im Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, 56593 Horhausen

zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 02.09.2022 schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.

Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel,

Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur

eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Vollmachtsvordrucke stehen im Internet unter www.dlr.rlp.de > Direkt zu: Bodenordnungsverfahren > 81079 Horhausen-Willroth-Krunkel am Ende der Homepage zum Download bereit. Vollmachtsvordrucke können auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim DLR angefordert werden. Sie sind auch beim Termin am 01.09.2022 in Horhausen erhältlich.

III.

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nachtrag betroffenen Flurstücken erfolgt zu den Zeitpunkten der Überleitungsbestimmungen vom 27.09.2018 bezogen auf das Jahr 2022 soweit im Einzelfall nichts abweichendes festgesetzt ist bzw. soweit sich die Beteiligten nicht anderweitig einigen.

Im Auftrag
Sebastian Turck, Vermessungsdirektor