Allgemeines:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 beschlossen, den derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach zu ändern (7. Änderung). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund von Planungen der Ortsgemeinde Puderbach notwendig geworden. Diese hat am 05.07.2021 den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Gewerbegebiet,,Urbacher Straße - links‘‘ gefasst, welcher mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 04.11.2021 in Kraft getreten ist. Bestandteil des Bebauungsplans ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von kleinflächigen Gewerbebetrieben sowie die Bereitstellung einer Sondergebietsfläche. Auf dieser Fläche ist mittlerweile ein neuer Edeka-Fachmarkt errichtet worden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach sind die zur Überplanung angedachten Flächen noch nicht als gewerbliche Baufläche bzw. als Sonderbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet,,Urbacher Straße - links‘‘ widerspricht daher zum aktuellen Zeitpunkt dem Entwicklungsgebot gem. § 8 II BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach auf Antrag der Ortsgemeinde Puderbach im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 III BauGB geändert worden. In der Sitzung vom 23.03.2023 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach den Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Daraufhin wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit Schreiben vom 19.06.2023 die Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach gem. § 6 Abs. 1 BauGB bei der Kreisverwaltung Neuwied beantragt. Mit Verfügung vom 18.07.2023, Az. 6/10-61-DB hat die Kreisverwaltung Neuwied die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach mit folgendem Wortlaut genehmigt:
,,Die Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach wird gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung des o.g. Antrages erteilt.‘‘
Geltungsbereich:
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach erstreckt sich auf einen Teilbereich der Ortsgemeinde Puderbach. Von der Änderung sind Flächen in der Flur 8 am südlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Puderbach betroffen. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich auf Flächen links der Urbacher Straße (von Puderbach aus kommend in Richtung Daufenbach) und erweitert das dort bereits bestehende Sonder- und Geberwegebiet in östliche Richtung entlang der L 264. Im Süden erstrecken sich die Darstellungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bis an den Waldrand heran und weisen dabei Flächen für die Abwasserbeseitigung sowie für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in beigefügtem Übersichtsplan durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie unmaßstäblich dargestellt.
Bestandteile:
Bestandteil der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Flächennutzungsplanurkunde. Dem Flächennutzungsplan sind gemäß § 5 Abs. 5 BauGB eine Begründung mit Umweltbericht als gesonderten Bestandteil der Begründung, sowie eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a Abs. 1 BauGB beigefügt.
Inkrafttreten:
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach tritt gemäß § 6 Abs. 5 S. 2 BauGB tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Einsichtnahme:
Jedermann kann die 7. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Dazu wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung vom Tage der Bekanntmachung an bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Zimmer 115, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht und Auskunft bereitgehalten.
Öffnungszeiten:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Montag bis Mittwoch | 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 17.30 Uhr |
Hinweise:
| I. | Auf die Vorschriften zur Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung dieses Flächennutzungsplans gemäß § 214 BauGB wird wie folgt gemäß § 215 Abs. 2 i.V.m. § 233 Abs. 2 Satz 1 BauGB hingewiesen: |
| Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges |
dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Puderbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
Übersichtsplan:
Lageplan