Gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde obliegt die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen. Die Reinigungspflicht umfasst u.a. die Gehwege und Straßenrinnen. Diese sind von Schlamm, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat zu säubern. Insbesondere die Straßenrinnen dienen dem Wasserabfluss nach Regen. Wird die Straßenrinne durch Unkraut und ähnlichem verstopft, überschwemmt das Regenwasser die Straße. Wir bitten die Verpflichtungen nach der Straßenreinigungssatzung einzuhalten.