Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Veröffentlichung im Internet und
erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.08.2023 bis einschließlich 24.09.2023
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld hat am 21.04.2022 beschlossen, die Ergänzungssatzung „Feldstraße - westlich“ gemäß §§ 1, 2 ff., 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsgemeinde Döttesfeld, Ortsteil Breitscheid und ist im Süd-Westen des Ortsteiles an der „Feldstraße“ gelegen. Die Feldstraße ist durch die Grenzbachstraße geteilt. Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der Feldstraße. Im Norden und Osten wird das Plangebiet von der bereits vorhandenen Bebauung begrenzt, während sich im Süden und Westen landwirtschaftliche Flächen bzw. Grünlandflächen an dieses anschließen. Eine externe Ausgleichsfläche befindet sich in der Flur 7, Flurstück 146 (teilw.), Gemarkung Döttesfeld.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in der beigefügten Anlage unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie dargestellt.
Die in Rede stehenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach bereits als Wohnbauflächen dargestellt.
Städtebauliches Ziel der Ergänzungssatzung ist es, weitere Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll der südwestliche Ortsrand des Ortsteils Breitscheid eine sinnvolle städtebauliche Abrundung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung erhalten. Die Zulässigkeit der Bebauung soll sich künftig nach der örtlichen Umgebung gem. § 34 BauGB richten.
Die Ortsgemeinde Döttesfeld hat am 24.11.2022 den vorgelegten Entwurf der Ergänzungssatzung „Feldstraße - westlich“ angenommen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB beschlossen. Diese Beteiligung erfolgte daraufhin in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023.
Während des Beteiligungsverfahrens sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere aufgrund der Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied -untere Naturschutzbehörde- ist eine umfassende Überarbeitung der Entschädigungsberechnung und der Ausgleichsmaßnahmen notwendig geworden. Dadurch ergaben sich Änderungen in der Satzung, der Begründung und der Planzeichnung der Ergänzungssatzung,,Feldstraße-westlich''. Da es sich bei diesen Änderungen nicht bloß um redaktionelle Anpassungen handelt, sondern um solche, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen können, ist die Durchführung einer erneuten Offenlage notwendig geworden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied (untere Landesplanungsbehörde, untere Naturschutzbehörde) vom 23.02.2023, insbesondere mit Aussagen und Hinweisen zu der Eingriffs-/Ausgleichsberechnung und den Kompensationsmaßnahmen. |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz) vom 23.01.2023, insbesondere mit Hinweisen zur Niederschlagswasserversickerung, Wasserschutzgebiete, Altlastenverdachtsflächen, Oberflächengewässer, Schmutzwasserbeseitigung. |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 01.03.2023, insbesondere mit Hinweisen zum Bergbau/Altbergbau sowie Boden und Baugrund |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie vom 18.01.2023, mit Hinweisen zu archäologischen Fundstellen |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Abteilung Erdgeschichte vom 06.01.2023, insbesondere mit Hinweisen auf fossilführende Gesteine und erdgeschichtlich relevante Fundstellen |
| - | Stellungnahme des Westerwald-Vereins vom 27.02.2023 mit Anregungen zur Nutzung erneuerbarer Energien |
| - | Stellungnahme des Naturparks Rhein-Westerwald vom 17.02.2023, insbesondere mit Hinweisen zur Betroffenheit des Naturparks, Schutzgebieten und Biotopen, sowie Anregungen zu den Kompensationsmaßnahmen |
| - | Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 20.02.2023, insbesondere mit Hinweisen zu der Bevölkerungsentwicklung, der Innenentwicklung, dem Außenbereich, der Durchlässigkeit der Landschaft und dem Freiraumschutz, Wildkorridore, Arten und Artenschutz, Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), den Ausgleichsflächen, dem Klima, dem Niederschlagswasser und Starkregen. |
| Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Puderbach vom 24.01.2023, mit Hinweisen zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten sowie der Erschließung mit Wasserversorgungs- und Entsorgungsleitungen. |
In der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2023 hat die Ortsgemeinde Döttesfeld den vorgelegten Entwurf der Ergänzungssatzung „Feldstraße - westlich“ vorgelegt und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit der Einleitung der erneuten, formalen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. § 6 Satz 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3, § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB beauftragt.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß §§ 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB, § 4 a Abs. 3, 3 Abs. 2 BauGB erstreckt sich auf die Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich zum 24.09.2023.
Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können Sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen der Ergänzungssatzung „Feldstraße-westlich“ im PDF-Format herunterladen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Zugang zu den Planunterlagen über die öffentliche Auslegung zu erhalten. Dabei kann der Entwurf der Ergänzungssatzung „Feldstraße - westlich“ mit der Planzeichnung und der Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Informationen erfolgen
Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
von jedemmann gesehen werden.
Darüber hinaus können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung in Bezug auf ihre Änderungen oder Ergänzungen sowie deren mögliche Auswirkungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen in der Satzung und der Begründung sind zur Vereinfachung gelb markiert.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf andere Weise abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes ( http://www.geoportal.rlp.de ) ist ebenfalls möglich. Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können Sie nach wie vor die Unterlagen in unserem Hause in Papierform anfordern.
Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 07.08.2023
Anlage: