Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Veröffentlichung im Internet
und erneute Öffentliche Auslegung
gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2 BauGB vom 28.08.2023 bis einschließlich 24.09.2023
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld hat am 21.04.2022 beschlossen, die Ergänzungssatzung „Sonnenstraße ‘‘ gemäß §§ 1, 2 ff., 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Oberähren, Flure 6 und 10, am östlichen Ortsrand des Ortsteils Oberähren, der Ortsgemeinde Döttesfeld und erstreckt sich entlang der nördlichen Seite der Sonnenstraße. Im Süden, Osten und Westen wird das Plangebiet von der bereits vorhandenen Bebauung begrenzt, während sich im Norden landwirtschaftliche Flächen an dieses anschließen.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in beigefügter Anlage unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie dargestellt.
Der Planbereich der Ergänzungssatzung ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach bereits teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als gemischte Baufläche dargestellt.
Städtebauliches Ziel der Ergänzungssatzung ist es, weitere Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll der östliche Ortsrand des Ortsteils Oberähren eine sinnvolle städtebauliche Abrundung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung erhalten. Die Zulässigkeit der Bebauung soll sich künftig nach der örtlichen Umgebung gem. § 34 BauGB richten.
Die Ortsgemeinde Döttesfeld hat am 24.11.2022 ferner den vorgelegten Entwurf der Ergänzungssatzung,,Sonnenstraße‘‘ angenommen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB beschlossen. Dessen Beteiligung erfolgte daraufhin in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023.
Während des Beteiligungsverfahrens sind verschiedentliche Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere aufgrund der Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied -untere Naturschutzbehörde- zur Notwendigkeit einer Überarbeitung der Ausgleichsbilanzierung und der Kompensationsmaßnahmen, sowie Hinweisen und Anregungen aus weiteren Stellungnahmen, ist eine umfassende Überarbeitung der Planunterlagen notwendig geworden. Dadurch ergaben sich Änderungen in der Satzung, der Begründung und der Planzeichnung der Ergänzungssatzung,,Sonnenstraße‘‘. Da es sich bei diesen Änderungen nicht bloß um redaktionelle Anpassungen handelt, sondern um solche, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen können, ist die Durchführung einer erneuten Offenlage notwendig geworden.
Durch die Bauleitplanung wird in einem nicht unerheblichen Maße in Umweltbelange eingegriffen. Aus diesem Zweck ist nach § 1a BauGB eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur erforderlich. Der Begründung ist daher eine entsprechende Würdigung des Umweltschutzes beigefügt. Die Vorgaben zu den Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen in der Satzungsbegründung sind zu beachten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| - | Begründung mit Hinweisen zum 10-Meter Schutzstreifen entlang des Oberährener Baches sowie zu potenziellen Überflutungen an Tiefenlinien |
| - | Würdigung des Umweltschutzes als gesonderter Bestandteil der Begründung, insbesondere mit Aussagen zu gesetzlichen Schutzgebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen und zum Artenschutz. |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied (untere Landesplanungsbehörde, untere Naturschutzbehörde) vom 23.02.2023, insbesondere mit Aussagen und Hinweisen zur Lage in einem Überflutungsgebiet, zu der Eingriffs-/Ausgleichsberechnung und den Kompensationsmaßnahmen. |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz) vom 23.01.2023, insbesondere mit Hinweisen zu Oberflächengewässern und deren Schutzbedürftigkeit, Wasserschutzgebieten, Altlastenverdachtsflächen, Niederschlagswasserversickerung, Schmutzwasserbeseitigung. |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 01.03.2023, insbesondere mit Hinweisen zum Bergbau/Altbergbau sowie Boden und Baugrund |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie vom 18.01.2023, mit Hinweisen zu archäologischen Fundstellen |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Abteilung Erdgeschichte vom 06.01.2023, insbesondere mit Hinweisen auf fossilführende Gesteine und erdgeschichtlich relevante Fundstellen |
| - | Stellungnahme des Westerwald-Vereins vom 27.02.2023 mit Anregungen zur Nutzung erneuerbarer Energien |
| - | Stellungnahme des Naturparks Rhein-Westerwald vom 17.02.2023, insbesondere mit Hinweisen zur Betroffenheit des Naturparks, Schutzgebieten und Biotopen, sowie Anregungen zu den Kompensationsmaßnahmen und zum Schutz des Oberflächengewässers |
| - | Stellungnahme des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 20.02.2023, insbesondere mit Hinweisen zu der Bevölkerungsentwicklung, dem Außenbereich, der Innenentwicklung, der Durchlässigkeit der Landschaft und dem Freiraumschutz, Biotopen, Arten und Artenschutz, Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), den Ausgleichsflächen, dem Klima, dem Niederschlagswasser und Starkregen. |
| - | Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Puderbach vom 24.01.2023, mit Hinweisen zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten sowie der Erschließung mit Wasserver- und -entsorgungsleitungen. |
In der Sitzung des Gemeinderates am 03.08.2023 hat die Ortsgemeinde Döttesfeld den vorgelegten Entwurf der Ergänzungsatzung „Sonnenstraße“ gebilligt und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit der Einleitung der erneuten formalen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3, § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB beauftragt.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß §§ 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB, § 4 a Abs. 3, 3 Abs. 2 BauGB erstreckt sich auf die Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich zum 24.09.2023.
In dieser Zeit kann der Entwurf der Ergänzungssatzung „Sonnenstraße“ mit der Planzeichnung und der Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen im Internet unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.puderbach.de
Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen der Ergänzungssatzung,,Sonnenstraße‘‘ im PDF-Format downloaden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit Zugang zu den Planunterlagen über die öffentliche Auslegung zu erhalten. Dabei kann der Entwurf der Ergänzungssatzung „Sonnenstraße“ mit der Planzeichnung und der Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Zudem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung in Bezug auf ihre Änderungen oder Ergänzungen sowie deren mögliche Auswirkungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen in der Satzung und der Begründung sind zur Vereinfachung gelb markiert.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich. Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können Sie nach wie vor die Unterlagen in unserem Hause in Papierform anfordern.
Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 07.08.2023
Anlage:
Übersichtsplan: