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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 33/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Talstraße - südlich des Holzbachs“ der Ortsgemeinde Raubach

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Talstraße - südlich des Holzbachs“ der Ortsgemeinde Raubach

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 19.08.2024 bis einschließlich 25.09.2024

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Raubach hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan,,Gewerbegebiet Talstraße - südlich des Holzbachs‘‘ gem. §§ 1, 2 ff. BauGB unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzustellen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, die beiden Obergeschosse des seit über einem Jahr leerstehenden Bürogebäudes in der Talstraße 2 als Wohnungen nutzen zu können. Diese sollen entweder im Sinne von Betriebswohnungen von Beschäftigten oder auch vom Betrieb losgelöst genutzt werden können. Gleiches gilt auch für die vorhandene Betriebswohnung im Untergeschoss. Aktuell ist die Nutzungsänderung des zuvor als Büro genutzten Gebäudes nicht möglich, da sich dieses im Außenbereich befindet.

Das Plangebiet liegt südlich der Ortsgemeinde Raubach und ist von der Ortslage durch den Holzbach getrennt. Es befindet sich in der Flur 6, Gemarkung Raubach. Es schließt sich im Osten an den Teil der Talstraße an, der südlich des Holzbaches gelegen ist. Im Süden, Westen und Norden schließen sich überwiegend Waldflächen an dieses an.

Das Plangebiet ist in beigefügter Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie darstellt.

Eine externe Ausgleichsfläche befindet sich auf dem Flurstück 527, Flur 3, Gemarkung Raubach.

Die in Rede stehenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach als gewerbliche Bauflächen dargestellt.

Durch die Bauleitplanung wird in einem nicht unerheblichen Maße in Umweltbelange eingegriffen. Aus diesem Zweck ist nach § 1a BauGB eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur erforderlich. Der Begründung ist daher ein entsprechender Umweltbericht beigefügt.

Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2024 hat die Ortsgemeinde Raubach den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes,,Gewerbegebiet Talstraße - südlich des Holzbachs‘‘ angenommen und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit der Einleitung der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß 3 Abs. 2 BauGB erstreckt sich auf die Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich zum 25.09.2024.

In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplanes,,Gewerbegebiet Talstraße - südlich des Holzbachs‘‘ mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich dem Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung und dem Schallgutachten zusammen mit den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen im In-

ternet unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.puderbach.de

Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen des Bebauungsplanes,,Gewerbegebiet Talstraße - südlich des Holzbaches‘‘ im PDF-Format downloaden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der Veröffentlichungsfrist Zugang zu den Planunterlagen über die öffentliche Auslegung zu erhalten. Dabei können der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen zugehörigen Unterlagen und die vorliegenden, umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht während der Veröffentlichungsfrist die Möglichkeit, die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten Normen und Richtlinien am Auslegungsort der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach einzusehen.

Zudem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Emails können an die Emailadresse bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. schriftlich per Post, mündlich zur Niederschrift, per Fax, …). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 08.08.2024
Volker Mendel
Bürgermeister

Anlage 1:

Plangebiet:

Externe Ausgleichsfläche:

Übersichtskarten: