Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Ratzert
Flur 12, Flurstück 63, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche,
Oben in der Elsenwiese — groß 0,3631 ha
Flur 12, Flurstück 66, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche,
Oben in der Elsenwiese — groß 0,8695 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogenzugesandt.