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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 33/2026
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Beteiligung § 3 I BauGB

Quelle: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Koblenz; Stand Januar 2020 Verändert durch VG Puderbach im Juli 2026 (Umrandung der VG Puderbach)

Öffentliche Bekanntmachung

der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Puderbach

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §§ 1, 2 ff. BauGB

sowie

des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 17.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach hat in seiner Sitzung vom 13.08.2019 beschlossen, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach aufzustellen.

Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassend ein übergeordnetes Planungsinstrument, welches für ein bestimmtes Gebiet die derzeitige und die in der Zukunft beabsichtigte Art der Bodennutzung in groben Zügen grafisch darstellt.

Bei der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach handelt es sich um eine umfangreiche Fortschreibung und Entwicklung des derzeit geltenden Flächennutzungsplanes, in welcher der gesamte Bereich der Verbandsgemeinde Puderbach betrachtet und überarbeitet wird. Dabei sollen insbesondere die Entwicklungsziele der Ortsgemeinden hinsichtlich der Darstellung von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen für die kommenden Jahre abgebildet werden. Zu diesem Zwecke wurden die einzelnen Ortsgemeinden in die Erarbeitung des Entwurfs der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einbezogen. Aus dem Flächennutzungsplan heraus können die Ortsgemeinden ihre Bebauungspläne entwickeln.

Das Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Puderbach. Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach ist in beigefügter Anlage 1 durch eine schwarze gestrichelte Linie dargestellt.

Ferner hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach am 23.06.2026 den vorgelegten Planentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes anerkannt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich 02.10.2026 statt.

Um die Öffentlichkeit über die Planung öffentlich zu unterrichten, kann in dieser Zeit der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit seinen einzelnen Ortslagenblättern (eine oder mehrere Planzeichnungen je Ortsgemeinde), der Begründung, den Anlagen zur Begründung und dem Umweltbericht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus können die Entwürfe der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes während der Beteiligungsfrist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.puderbach.de

Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach einsehen und im PDF-Format downloaden.

Während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über die Planung informieren, sich zu dieser äußern und diese erörtern zu können. Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können während der Beteiligungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Sie sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z. B. schriftlich per Post oder während der allgemeinen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach. Ferner ist die Abgabe von Stellungnahmen z. B. durch Fax oder in sonstiger Weise möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 04.08.2026
Sven Schür
Bürgermeister

Anlage 1:

Plangebiet (Gebiet der Verbandsgemeinde Puderbach)