Die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Linkenbach zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 liegt in der Zeit vom 25.08.2023 bis einschließlich 01.09.2023 bei der ersten Beigeordneten in 56317 Linkenbach, Kölner Weg 20, zu jedermanns Einsicht aus. Im oben genannten Zeitraum erfolgt während der Dienststunden auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstr. 13, Zimmer 105, die Auflegung der Vorschlagsliste.
Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegung an, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenom-men werden sollten. Die Erhebung des Einspruches kann bei der Ortsgemeinde Linkenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach erfolgen.