Vorsorge treffen, bevor es darauf ankommt
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden Menschen unerwartet treffen. Wer in einer solchen Situation seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sollte rechtzeitig vorsorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Bürgerinnen und Bürger eine Person ihres Vertrauens, die im Ernstfall wichtige Entscheidungen in ihrem Namen treffen darf - etwa in finanziellen, behördlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten.
Ergänzend dazu regelt eine Patientenverfügung, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Sie gibt Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen Orientierung und trägt dazu bei, den persönlichen Willen zu respektieren.
Achim Krokowski vom Pflegestützpunkt Puderbach, Experte in dieser Thematik, hat in seinem Vortrag am 06.08.2026 im vollbesetzten Dorfgemeinschaftshaus Puderbach empfohlen, beide Dokumente frühzeitig zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und mit den bevollmächtigten Personen sowie den Angehörigen zu besprechen. Eine rechtzeitige Vorsorge schafft Klarheit, entlastet Familien und sorgt dafür, dass im Ernstfall im Sinne der betroffenen Person gehandelt werden kann.