über die Einstellung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplans „Am Hölderstein“ der Ortsgemeinde Döttesfeld - Ortsteil Breitscheid
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld hat am 24.11.2022 beschlossen, die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes,,Am Hölderstein‘‘ im beschleunigten Verfahren gem. §§ 1, 2, ff., 13 b BauGB unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzustellen. Der Bebauungsplan dient der Entwicklung neuer Wohnbauflächen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes,,Am Hölderstein‘‘ liegt in der Flur 12, Gemarkung Döttesfeld und befindet sich nord-westlich des Ortsteils Breitscheid. Im Osten schließt sich der Stammplan des Bebauungsplanes,,Am Hölderstein‘‘ an dieses an. Im Süden und Westen befinden sich landwirtschaftliche Flächen, während es im Norden durch einen Wald begrenzt wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beigefügter Anlage unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie dargestellt.
Am 08.12.2022 wurden der Aufstellungsbeschluss sowie am 08.06.2023 die Vorinformationen in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 25.06.2023 öffentlich bekannt gemacht. Stellungnahmen sind während der Vorinformationsfrist nicht eingegangen.
Ferner wurde am 29.06.2023 seitens des Gemeinderates der Ortsgemeinde Döttesfeld der Beschluss gefasst, den vorgelegten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes,,Am Hölderstein‘‘ anzuerkennen und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 b i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Dieser Beschluss konnte jedoch nicht mehr umgesetzt werden, da das Bundesverwaltungsgericht den § 13 b BauGB mit Beschluss vom 18.07.2023 für unionswidrig erklärte. Daher wurde das Verfahren mit Beschluss des Ortsgemeinderates Döttesfeld vom 10.04.2024 auf ein Regelverfahren nach §§ 1, 2 ff. BauGB umgestellt und beschlossen, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Bevor das frühzeitige Beteiligungsverfahren angestoßen werden konnte, teilte der Vorhabenträger jedoch mit, dass an einer Fortführung des Planverfahrens kein Interesse mehr besteht. Da seitens der Ortsgemeinde Döttesfeld auch kein eigenes Planaufstellungsbedürfnis existiert, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld mit Datum vom 06.05.2025 beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes,,Am Hölderstein‘‘ einzustellen.
Die Öffentlichkeit wird hiermit über die Beendigung des Verfahrens informiert.
Anlage: