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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 35/2025
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Puderbach Öffentliche Auslegung gemäß § 7 i.V.m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 28.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025

Der Verbandsgemeinderat Puderbach hat beschlossen eine Wärmeplanung durchzuführen. Gemäß dem Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) ist die Verbandsgemeinde Puderbach, als planungsverantwortliche Stelle, auch verpflichtet einen Wärmeplan zu erstellen.

Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Puderbach.

Ziel des Verfahrens ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu leisten. Die Wärmeplanung stellt dabei ein informelles Planungsinstrument dar und hat keine rechtlich bindende Außenwirkung; d.h. daraus ergeben sich keine rechtlichen Vorgaben und auch kein detaillierter Plan zur Umsetzung. Der Wärmeplan schafft vielmehr eine Orientierung welcher Teil der Verbandsgemeinde Puderbach für welche Art der möglichen Wärmeversorgung vorrangig geeignet ist.

Der Entwurf der Wärmeplanung wird in der Zeit vom 28.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 auf der Website der Verbandsgemeinde Puderbach unter:

https://www.puderbach.de/ehrenamt-wohnen-und-leben/kommunale-waermeplanung/

veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Wählen Sie auf der Startseite den Reiter „Ehrenamt, Wohnen und Leben“ und anschließend den Button „Kommunale Wärmeplanung“.

Alle Betroffenen erhalten innerhalb der o. g. Frist die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf. Innerhalb der Frist können zudem Stellungnahmen abgegeben werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan unberücksichtigt bleiben.

Die kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 fertiggestellt sein und in dem zuständigen politischem Gremium in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Puderbach, den 19.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach
Volker Mendel; Bürgermeister

Förderhinweis:

Die Erarbeitung der Wärmeplanung wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu 90 Prozent gefördert.

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.