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Puderbach aktuell
Ausgabe 36/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Streuobstwiese

Die Obstbäume auf den Streuobstwiesen der Gemeinde dürfen ohne weitere Rückfragen abgeerntet werden.

Allerdings gilt für alle: das Ernten erfolgt auf eigene Gefahr und selbstverständlich sollten weder Bäume noch Menschen zu Schaden kommen.