Titel Logo
Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 36/2024
Hauptthemen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Wahlleiters

des Landkreises Neuwied zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, den 10. November 2024, finden die Wahlen der Beiräte für Migration und Integration des Landkreises Neuwied statt.

II.

Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner,

  • die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Neuwied beantragen.

Da aus dem Melderegister nicht ersichtlich ist, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde, können auch wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige,

die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

- als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

- durch Einbürgerung,

- nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

- nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

(Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund) nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Die nichtmeldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis Freitag, den 08. November 2024, 18 Uhr

bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Neuwied beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei den vorgenannten Verwaltungen erhalten. Bei dem genannten Termin handelt es sich um keine Ausschlussfrist.

Ich weise darauf hin, dass die Wahlen nicht stattfinden, wenn zu der jeweiligen Wahl keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahlen stattfinden können oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Neuwied, den 21.08.2024
Achim Hallerbach, Landrat