Titel Logo
Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 36/2025
Aus dem Rathaus/Verwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

4. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Urbacher Wald II“ des Zweckverbandes,,Industriepark Urbacher Wald II‘‘ Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung im Internet und der erneuten Öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Urbacher Wald II hat in ihrer Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Industriepark Urbacher Wald II“ gemäß §§ 1, 2 ff. des Baugesetzbuches zu ändern. Es handelt sich dabei um die 4. Änderung des Bebauungsplanes.

Das Verfahren dient der Entwicklung weiterer Industriegebietsflächen im Industriepark. Die Nutzung dieser konkreten Flächen ist lt. rechtmäßigem Bebauungsplan bislang durch die Festsetzung als öffentliche Grünfläche beschränkt.

Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 S.1 BauGB im Parallelverfahren geändert, da gleichzeitig auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach erforderlich wird.

Das Plangebiet liegt im Bereich der Gemarkung Dernbach, in der Flur 1, innerhalb des Industriegebietes der Ortsgemeinden Dernbach und Urbach. Es liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes,,Industriepark Urbacher Wald II‘‘. Die Eingriffsplanung betrifft hauptsächlich die beiden Parzellen 20/60 und 20/61.

Die beiden externen Ausgleichsflächen befinden sich auf dem Flurstück 103/32, Flur 6, Gemarkung Dernbach, sowie auf dem Flurstück 8, Flur 5, Gemarkung Dernbach (jeweils teilweise).

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes inklusive der externen Ausgleichsflächen ist in beigefügter Anlage 1 durch eine blaue, gestrichelte Linie unmaßstäblich dargestellt.

Das frühzeitige Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich zum 31.12.2020 statt. In der Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Urbacher Wald II vom 07.12.2022 hat die Verbandsversammlung den Abwägungsbeschluss über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gefasst und die Annahme des Planentwurfs zur Durchführung der formellen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die formelle Offenlage gem. § 3 Ab. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023 statt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 05.01.2023 nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Der Abwägungsbeschluss über die während des formellen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Urbacher Wald II vom 11.08.2025 gefasst.

Unter anderem aufgrund der während der formellen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurde die Anpassung des Bebauungsplanes in textlicher und zeichnerischer Hinsicht notwendig. Insbesondere musste dabei eine Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorgenommen werden. Darüber hinaus wurde auf Wunsch des Investors die GRZ von 0,5 auf 0,6 erhöht und eine klarstellende Definition des Begriffs,,Flachdach‘‘ aufgenommen. Da es sich bei den vorgenommenen Änderungen nicht bloß um einen klarstellenden Zusatz oder die Ergänzung eines Hinweises handelt, ist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB die Durchführung eines erneuten, formellen Beteiligungsverfahren notwendig.

Durch die Bauleitplanung wird in einem nicht unerheblichen Maße in Umweltbelange eingegriffen. Aus diesem Grund ist nach § 1a BauGB eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur erforderlich. Der Begründung ist daher ein entsprechender Umweltbericht beigefügt.

Im Rahmen der erneuten Veröffentlichung im Internet bzw. der erneuten öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

In der Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Urbacher Wald II am 11.08.2025 hat die Verbandsversammlung den vorgelegten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes,,Industriepark Urbacher Wald II‘‘ angenommen und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit der Einleitung der erneuten, formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erstreckt sich auf die Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich zum 30.09.2025.

In dieser Zeit kann der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes,,Industriepark Urbacher Wald II‘‘ mit der Planzeichnung einschließlich den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, dem Bodengutachten sowie der Einleitungsgenehmigung der Verbandsgemeindewerke zusammen mit den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen im Internet unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.puderbach.de

Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen der 4. Änderung des Bebauungsplanes,,Industriepark Urbacher Wald II‘‘ im PDF-Format downloaden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der Veröffentlichungsfrist Zugang zu den Planunterlagen über die erneute öffentliche Auslegung zu erhalten. Dabei können der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen zugehörigen Unterlagen und die vorliegenden, umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Zudem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung nur in Bezug auf seine Änderungen oder Ergänzungen sowie deren mögliche Auswirkungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen wurden in den Planunterlagen durch eine grüne Schrift hervorgehoben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Emails können an die Emailadresse bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. per Post, zur Niederschrift, per Fax). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 28.08.2025
Volker Mendel, Bürgermeister

Anlage 1:

Plangebiet:

Externe Ausgleichsflächen: