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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 36/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Forst-/Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Dürrholz

Flur 25, Flst. 68, Landwirtschaftsfläche, Mitten auf der Helde, groß

5,7515 ha (zu verkaufende Teilfläche 11.099m²)

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.