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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 37/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung Einsichtnahme Haushalt 2025

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 15/16, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Döttesfeld haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Döttesfeld oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Döttesfeld, Mittelstraße 11, 56305 Döttesfeld, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an schmidmi@yahoo.de bzw. an alexander.roth@puderbach.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Döttesfeld, den 11.09.2025
Michael Schmid, Ortsbürgermeister