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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 37/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Hinweis zur Reinigungspflicht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

unsere Gemeinde lebt von dem, was wir gemeinsam daraus machen – dazu gehört auch ein gepflegtes Ortsbild, das allen ein angenehmes und sicheres Lebensumfeld bietet.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie freundlich daran erinnern, die

an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zu reinigen sowie überhängende Äste, Hecken und Sträucher regelmäßig zurückzuschneiden.

Warum ist das wichtig?

Ein ungepflegter Bereich rund um das Grundstück kann nicht nur die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, etwa durch eingeschränkte Sicht an Einmündungen oder Hindernisse auf Gehwegen – er wirkt sich auch negativ auf das Erscheinungsbild unserer Gemeinde aus. Herabhängende Äste, überwuchernder Bewuchs oder liegengebliebenes Laub können zur Stolper- oder Rutschgefahr werden und stellen insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen ein erhöhtes Risiko dar.

Ebenfalls ist die regelmäßige Reinigung unerlässlich, um verstopfte Gullis und damit mögliche Überschwemmungen bei Starkregen zu verhindern.

Ein gepflegtes Umfeld hingegen vermittelt Aufmerksamkeit, Rücksicht und Wertschätzung für die Gemeinschaft – und genau dafür setzen wir uns als

Gemeinderat gemeinsam ein.

Zudem möchten wir schon jetzt im Vorgriff auf die Wintermonate freundlich daran erinnern, dass die Räum- und Streupflicht für die Gehwege vor Ihren Grundstücken besteht. Damit tragen wir alle gemeinsam zur Sicherheit in unserer Gemeinde bei.

Vielen Dank Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Mit herzlichen Grüßen
Patrick Gleixner
Ortsbürgermeister