Aufstellung des Bebauungsplans,,Reichensteiner Weg‘‘ der Ortsgemeinde Puderbach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. §§ 1, 2 ff. BauGB sowie des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 14.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Puderbach hat in seiner Sitzung vom 24.11.2025 beschlossen, den Bebauungsplan,,Reichensteiner Weg‘‘ gem. §§ 1, 2 ff. BauGB aufzustellen und ein entsprechendes Planaufstellungsverfahren einzuleiten. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die aktuell im Außenbereich befindlichen Grundstücke entlang des bereits einseitig bebauten Reichensteiner Weges in den Innenbereich einzubeziehen und somit eine sinnvolle städtebauliche Abrundung des Ortsrandes erreichen zu können.
Das Plangebiet liegt im nord-westlichen Teil der Ortsgemeinde Puderbach in der Flur 14, Gemarkung Puderbach und erstreckt sich entlang der beiden Straßen,,Reichensteiner Weg‘‘ und,,Ringstraße‘‘.
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach sind die in Rede stehenden Flächen teilweise als gewerbliche Bauflächen und teilweise als Wohnbauflächen dargestellt.
Das Plangebiet ist in beigefügter Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, schwarze gestrichelte Linie bzw. im Übersichtsplan durch einen roten Kreis gekennzeichnet.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Puderbach hat ferner am 12.08.2026 den vorgelegten Planentwurf des Bebauungsplanes,,Reichensteiner Weg‘‘ gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 14.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026 statt.
Um die Öffentlichkeit über die Planung öffentlich zu unterrichten, kann in dieser Zeit der Entwurf des Bebauungsplanes „Reichensteiner Weg‘‘ mit seiner Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag-Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag-Mittwoch | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Entwürfe der Planunterlagen während der Beteiligungsfrist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.puderbach.de
Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format herunterladen.
Während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über die Planung informieren, sich zu dieser äußern und diese erörtern zu können. Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können während der Beteiligungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Sie sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z. B. schriftlich per Post oder während der allgemeinen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach. Ferner ist die Abgabe von Stellungnahmen z. B. durch Fax oder in sonstiger Weise möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan,,Reichensteiner Weg‘‘ unberücksichtigt bleiben.
Anlage 1:
Plangebiet:
Übersichtsplan: