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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 38/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025/2026

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 14/15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Niederhofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Niederhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Niederhofen, Reuschweg 1a, 56316 Niederhofen, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an stefanvohl@gmail.com bzw. an philipp.hauck@puderbach.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Niederhofen, den 18.09.2025
Stefan Vohl, Ortsbürgermeister