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Puderbach aktuell
Ausgabe 39/2022
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Puderbach

für das Haushaltsjahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 23.09.2022 bis 06.10.2022 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 16, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Puderbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an markus.klein@puderbach.de einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Puderbach, 15.09.2022 — Volker Mendel, Bürgermeister