für das Haushaltsjahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 15/16, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Puderbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an stephan.hoffmann@puderbach.de einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.