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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 39/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 (Doppelhaushalt)

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 15 und 16, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Raubach haben die Möglichkeit, innerhalb des o. a. Zeitraumes bei der Ortsgemeindeverwaltung Raubach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Raubach, Herrn Florian Albrecht, Am Honigbaum 10, 56316 Raubach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an florian.albrecht@raubach.de bzw. an evelyn.hachenberg@puderbach.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Raubach, 25.09.2025
Florian Albrecht,
Ortsbürgermeister