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Puderbach aktuell
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Öffentliche Zustellung einer Verbrauchabrechnung

Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 02.03.2006 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO) sowie § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeszustellungsgesetz - LZG RLP) in der derzeit gültigen Fassung, wird die Verbrauchsabrechnung 2022 vom 12.01.2023,

Kassenzeichen: 06010121/0001

Römer, Wolfram

(letzte bekannte Meldeanschrift)

Schulstraße 9

56307 Harschbach

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach.

Die Verbrauchsabrechnung liegt im Sachgebiet „Verbandsgemeindewerke“ der Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, Zimmer S3, in 56305 Puderbach, für den Empfänger aus und kann dort vom Empfänger eingesehen werden.

Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt die Verbrauchsabrechnung als zugestellt, wenn seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.

Eckhardt Gönner, Werkleiter