Liebe Raubacherinnen und Raubacher,
in unserer letzten Sitzung am 12.12.2024 haben wir die Änderung unserer Hebesatzungen, sowie die Änderung unserer Hundesteuersatzung beschlossen.
Die Hebesatzungsanpassung betrifft den Hebesatz der Grundsteuer B, den wir notwendigerweise von 456 v.H. auf 750 v.H. angehoben haben. Die Gründe haben wir am 11.12.24 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den Bürgern erläutert. In Kurzform, für alle die nicht da waren, die Messzahlen von bebauten Grundstücken werden seitens der Finanzämter nach einem neuen Verfahren festgelegt, da das alte Verfahren nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zulässig war. Die Summe aller Messzahlen innerhalb der Ortsgemeinde Raubach sinkt von rund 86.300 auf 54.600 recht stark, dies würde unter Beibehaltung des Hebesatzes zu massiven Einkommenseinbußen im Haushalt der Ortsgemeinde führen. Um die sogenannte „Aufkommensneutralität“ zu wahren, ist eine Erhöhung des Hebesatzes notwendig geworden.
Die tatsächliche Grundsteuer jedes einzelnen, wird aber nicht im Verhältnis des Hebesatzes ansteigen. Über ein Drittel der Raubach Grundstücke wird sogar etwas weniger zahlen.
Sollte sich die gesetzliche Grundlagen der Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz verändern (Grundsteuersplitting), wird der Hebesatz von uns neu berechnet und festgelegt. Wir müssen und wollen lediglich, die Einnahmen aus der Position Grundsteuer B konstant halten, und so unsere Haushaltslage stabilisieren, ohne unnötige Mehrbelastung für unsere Bürger.
Auch bei der Hundesteuer bedurfte es einer Anpassung.
Wir haben die Steuerbefreiungsklausel verändert, die nun für mehr Varianten von Assistenzhunden gilt, hier folgen wir dem Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes.
Außerdem wurden die Steuertarife seit 2011 bzw. 2015 bei „gefährlichen Hunden“ nicht mehr verändert. Diese wurden wie folgt angepasst:
1. Hund: 48,-€, 2. Hund: 84,-€, 3.Hund sowie jeder Weitere:108,-€.
1. Gefährlicher Hund: 480,-€, 2. Gefährlicher Hund: 840,-€, 3. Gefährlicher Hund sowie jeder Weitere: 1080,-€.
Im Gegenzug werden wir in Zukunft mehr Mülleimer in Raubach und auf unseren Spazierwegen aufstellen und natürlich deren Leerung organisieren.
Ich bitte die Hundehalter ihrer Hundesteuerpflicht nachzukommen, und Hunde innerhalb bebauter Ortslagen stets an der Leine zu führen, außerhalb anzuleinen wenn sich Personen nähern (gem. Gefahrenabwehrverordnung der VG Puderbach).
Auch die Nutzung unseres Astplatzes bedarf einiger Neuregelungen.
Grasschnitt können wir nicht mehr annehmen, das auf Haufen liegende Gras verfault im Inneren und bildet umweltgefährdendes Sickerwasser. Ab sofort also bitte keinen Grasschnitt mehr auf den Astplatz verbringen, es kann über die braune Tonne entsorgt oder zur Deponie in Linkenbach gebracht werden.
Astschnitt ohne Wurzeln kann nach wie vor angeliefert werden, sofern er innerhalb des Ortes Raubach anfällt. Astschnitt von Außerhalb kann nicht angenommen werden, und ist bitte in der jeweiligen Entstehungsgemeinde zu entsorgen.
Das Abladen von Wurzeln, Erdreich oder Bauschutt ist grundsätzlich nicht erlaubt, ebenso das Abladen außerhalb des Astplatzes.
Derzeit laufen Vorbereitungen zum Verschluss des Astplatzes. Über eine zukünftige Regelung des Zugangs für Ortsbürger, mögliche Anlieferzeiten usw. werde ich gesondert informieren.