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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 06. April 2025 von 8 bis 18 Uhr, findet

die Wahl der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters

und

am Sonntag, dem 27. April 2025, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 28. Februar 2025, 12 Uhr, bei der

Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 111,

Hauptstrasse 13, 56305 Puderbach

zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Puderbach, den 15.01.2025

Volker Mendel, Bürgermeister