Titel Logo
Puderbach aktuell
Ausgabe 40/2022
Aus dem Rathaus/Verwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zustellung einer Mahnung

Öffentliche Bekanntmachung

Zustellung einer Mahnung

Die jetzige Anschrift des Herrn Wolfram Römer, letzte Anschrift:

Schulstraße 9, 56307 Harschbach, ist unbekannt.

Gemäß §10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 02.03.2016 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i.V.m. §10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeszustellungsgesetz - LZG RLP) in der derzeit gültigen Fassung, wird die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung der Verbandsgemeindekasse Puderbach hiermit angeordnet.

Die vorbezeichnete Mahnung (Schreiben vom 25.08.2022, 06.00012.4) kann im Zimmer 10 der Verbandsgemeindekasse Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, abgeholt oder eingesehen werden.

Nach §10 Abs. 2 VwZG gilt das Schreiben an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.

Puderbach, den 26.09.2022  —  Hans-Martin Born
Dritter Beigeordnete