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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 40/2025
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Verbandsgemeinde

Zustellung einer Mahnung

Die jetzige Anschrift des Herrn Josef Weinrich, letzte Anschrift:

Zum Acker 51; 57614 Steimel – OT Weroth, ist unbekannt.

Gemäß §10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 02.03.2016 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i.V.m. §10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeszustellungsgesetz – LZG RLP) in der derzeit gültigen Fassung, wird die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung der Verbandsgemeindekasse Puderbach hiermit angeordnet.

Die vorbezeichnete Mahnung (Schreiben vom 11.09.2025, 14.00211.7) kann im Zimmer 10 der Verbandsgemeindekasse Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, abgeholt oder eingesehen werden.

Nach §10 Abs. 2 VwZG gilt das Schreiben an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.

Puderbach, den 24.09.2025
Volker Mendel
Verbandsbürgermeister