Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Dürrholz | ||
| - | Flur 23, Flurst. 3, Landwirtschaftsfläche, | |
| Hinten auf der Liebeck | groß 0,8226 ha |
| - | Flur 25, Flurst. 50, Landwirtschaftsfläche, | |
| In der Bornswiese | groß 0,0661 ha |
| - | Flur 25, Flurst. 58, Landwirtschaftsfläche, | |
| In der Bornswiese | groß 0,2899 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.