Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund vermehrter Beanstandungen sehen wir uns seitens der Ortsgemeinde Steimel dringend veranlasst, an alle Eigentümer der unbebauten und bebauten Grundstücke innerhalb der Ortslagen zu appellieren, der Straßenreinigungspflicht entsprechend der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung nachzukommen.
Der Zustand der Straßen und besonders der Bürgersteige und Rinnen lässt zum Teil sehr zu wünschen übrig. Dabei erfordert es nicht sehr viel Zeitaufwand, die öffentlichen Verkehrsanlagen vor dem Grundstück sauber zu halten. Nicht allein im Hinblick auf ein sauberes Ortsbild werden alle säumigen Grundstückseigentümer hiermit aufgefordert, der Reinigungspflicht künftig mehr Aufmerksamkeit und Beachtung zu schenken.
Schließlich erlauben wir uns den Hinweis auf die bestehende Reinigungssatzung, wonach die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet sind. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Satzung oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbare Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zugleich bitten wir dringend darauf zu achten, dass keine Sträucher oder Äste von Bäumen in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Gehweg) ragen und den Fahrzeug-/Fußgänger-verkehr behindern.
Besonders appellieren wir an die Grundstücksbesitzer unbebauter Grundstücke, diese regelmäßig zu mähen, damit ein schädlicher Samenflug verhindert wird. Dies verschönert nicht nur das Gesamtbild, sondern ist auch im Sinne eines friedlichen Miteinanders.