Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Neuwied
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Antrag auf Briefwahl
Am Sonntag, 10. November 2024, wird der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied gewählt. An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein vorlegt. Wählen darf auch, wer am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweisen kann.
1. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis für die Verbandsgemeinde Puderbach wird an den Werktagen in der Zeit von Montag, den 21. Oktober 2024, bis Freitag, den 25. Oktober 2024, während der Öffnungszeiten,
| vormittags | |
| Montag bis Freitag | von 08.00 bis 12.00 Uhr, |
| nachmittags | |
| Montag bis Mittwoch | von 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 14.00 bis 17.30 Uhr |
in der
Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 111
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; eine digitale Einsichtnahme ist möglich.
2. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bis spätestens am Freitag, den 25. Oktober 2024, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Einspruch einlegen (Einspruchsfrist). Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Antrag auf Briefwahl
An der Briefwahl teilnehmen kann, wer einen Wahlschein hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl kann
bis Freitag, 08. November 2024, 18:00 Uhr
beantragt werden. Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch
bis Sonntag, 10. November 2024 (Wahltag), 13:00 Uhr
gestellt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Der Wahlschein kann auch durch Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder schriftlich sowie elektronisch beantragt werden; die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Erforderlich ist in jedem Fall die Angabe der Vornamen und des Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Falls die Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die der Hauptwohnung gewünscht wird, muss die abweichende Adresse ebenfalls angegeben werden.
Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter
www.puderbach.de
zur Verfügung.
Der Antrag kann auch per E-Mail an wahlamt@puderbach.de gerichtet werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss dafür eine schriftliche Vollmacht vorweisen.
4. Inhalt der Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die einen Antrag gestellt haben, erhalten für die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Neuwied
| - | den Wahlschein, |
| - | in Merkblatt, |
| - | den gelben Stimmzettel, |
| - | einen gelben Stimmzettelumschlag sowie |
| - | einen grünen Wahlbriefumschlag |
sowie einen weißen Umschlag zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen.
5. Durchführung der Briefwahl
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Wahlberechtigte, die nicht im Briefwahlbüro wählen, verschicken ihre Briefwahlunterlagen mit dem bereitgestellten Wahlbriefumschlag portofrei an die Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, oder geben den Wahlbrief bei der angegebenen Adresse ab.
In jedem Fall muss der Wahlbrief spätestens bis zum Ende der Wahlzeit bei der angegebenen Adresse eingegangen sein.
Die Wahlzeit der Wahl des Beirats für Migration und Integration für den Landkreis Neuwied endet am Sonntag, 10. November 2024, um 16:00 Uhr.