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Puderbach aktuell
Ausgabe 43/2023
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Änderung Betriebssatzung zum 01.11.2023 Bekanntmachung

1. Eigenbetrieb Wasserwerk

2. Eigenbetrieb Abwasserwerk

vom 10.10.2023

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Puderbach hat auf Grund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) -alle aufgeführten Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung - in seiner Sitzung am 10.10.2023 die folgende 2. Änderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

I. Neufassung

Die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Puderbach vom 03.11.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.10.2013 wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 1 (Werkleitung) erhält folgende Fassung:

§ 7

Werkleitung

(1) Es werden für jeden Eigenbetrieb ein kaufmännischer und ein technischer Werkleiter und deren jeweiligen Stellvertreter (Vertreter im Verhinderungsfalle) bestellt.

II. Inkrafttreten

Diese Änderungsatzung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Puderbach

1. Eigenbetrieb Wasserwerk

2. Eigenbetrieb Abwasserwerk

tritt am 01.11.2023 in Kraft.

Verbandsgemeinde Puderbach
Puderbach, 12.10.2023
Volker Mendel, Bürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften entstanden sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der vorgenannten Frist Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, geltend gemacht worden sind oder wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Verbandsgemeinde Puderbach
Puderbach, 12.10.2023
Volker Mendel, Bürgermeister