Achtung neue Betrugsmasche - gefälschte Steuerbescheide
Aktuell warnt das Landesamt für Steuern mit Sitz in Koblenz vor falschen Steuerbescheiden, die per Brief zugestellt werden (s. a. Artikel RZ vom 11.10.2024). Auch bei SWR 1 RLP wurde darüber berichtet.
Ziel dieser Betrugsmasche ist es, Bürger und Bürgerinnen einen finanziellen Schaden zuzufügen, indem Zahlungen auf die Konten von Betrügern veranlasst werden sollen.
In mittlerweile 5 Bundesländern, u.a. in RLP, erreichten Bürgerinnen und Bürger gefälschte Steuerbescheide vom Finanzamt per Post.
Der Steuerbescheid beinhaltet u.a. eine Zahlungsaufforderung auf ein gefälschtes Konto.
Zunächst einmal wirken die zugestellten Steuerbescheide auf den ersten Blick echt.
Woran erkennt man die gefälschten Steuerbescheide? Wie erkenne ich die Echtheit des zugestellten Bescheides?
- Überprüfen Sie Adresse und Name des Finanzamtes
- Überprüfen Sie die Richtigkeit der Telefonnummer sowie der Internetseite
(die Seite www.finanzverwaltung.de ist nicht korrekt!) und der Bankverbindung.
- Überprüfen Sie die Steuernummer und/oder die ID-Nummer.
- Auch der Adressat „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ am Ende des Briefes ist nicht korrekt.
- Eine Rechtsbelehrung ist nicht vorhanden
- Die angegebene Kontoverbindung führt ggf. auf eine Bank mit Sitz im Ausland.
- Das Finanzamt setzt keine Zahlungsfrist innerhalb von 1 Woche.
Tipp:
Ziehen Sie Ihren Steuerbescheid aus dem Vorjahr, den Vorjahren hinzu. Machen Sie einen Abgleich aller Daten wie Steuernummer, Adresse des zuständigen Finanzamtes sowie der Form des Anschreibens.
Setzen Sie sich bei dem geringsten Zweifel mit dem für Sie zuständigen Finanzamt unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten in Verbindung.
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Ihnen ein gefälschter Steuerbescheid zugestellt wurde.
Die Sicherheitsberaterinnen der Verbandsgemeinde Puderbach stehen Ihnen für Fragen und Beratung gerne zur Verfügung.
Für die VG Puderbach tätig sind:
Ursula Kolb
Heike Krämer
Gabi Palmen
Doris Weigel
Telefonisch erreichen Sie uns unter
02684/ 858 200 oder 205
Jeden 2. Montag im Monat erreichen Sie uns auch in der Sprechstunde der VG Puderbach, Zimmer 101 von 10:30 - 11:30 - Anmeldung nicht erforderlich