Öffentliche Bekanntmachung
Der Verbandsgemeinderat Puderbach hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 beschlossen, den derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach zu ändern (7. Änderung).
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund von Planungen der Ortsgemeinde Puderbach notwendig geworden. Diese hat am 05.07.2021 den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Gewerbegebiet,,Urbacher Straße links‘‘ gefasst, welcher mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 04.11.2021 in Kraft getreten ist.
Bestandteil des Bebauungsplans ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von kleinflächigen Gewerbebetrieben sowie die Bereitstellung einer Sondergebietsfläche. Auf dieser Fläche wird derzeit ein neuer EDEKA Fachmarkt errichtet. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach sind die zur Überplanung angedachten Flächen noch nicht als gewerbliche Baufläche bzw. als Sonderbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet,,Urbacher Straße - links‘‘ widerspricht daher zum aktuellen Zeitpunkt dem Entwicklungsgebot gem. § 8 II BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach auf Antrag der Ortsgemeinde im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 III BauGB zu ändern.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Puderbach in der Flur 8, Gemarkung Puderbach. Im Nordwesten wird es durch die Landesstraße 264 begrenzt. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in beigefügtem Übersichtsplan durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie unmaßstäblich dargestellt.
In ihrer Sitzung am 02.06.2016 hat der Verbandsgemeinderat den vorgelegten Planentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Ebenfalls hat der Verbandsgemeinderat Puderbach am 13.10.2022 die in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Einleitung der formalen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in einem nicht unerheblichen Maße in Umweltbelange eingegriffen. Aus diesem Zweck ist eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur gem. § 1a BauGB erforderlich. Der Begründung ist daher ein entsprechender Umweltbericht beigefügt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| - | Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 20.09.2022 mit Aussagen zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Geologie und Boden. Ebenfalls wurden die Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes untersucht. Darüber hinaus enthalten sind Aussagen zu Möglichkeiten von Verminderung, Vermeidung, Ausgleich und Ersatz der Eingriffsmaßnahmen |
| - | Zusammenfassung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand vom 20.09.2022 |
| - | Landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Puderbach vom 06.04.2020 von der Kreisverwaltung Neuwied, mit einem Hinweis zum Schutz des Landschaftsbildes und einer Kurzdarstellung nachfolgend aufgeführter Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung zur Erstellung der landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Neuwied eingegangen sind. Die Stellungnahmen sind darüber hinaus in voller Länge beigefügt. |
| - | im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der landesplanerischen Stellungnahme sind folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen eingegangen: |
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| - Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 08.09.2016 mit Anregungen und Hinweisen zu den Schutzgütern Boden, Wasser und dem Umgang mit Niederschlagswasser sowie Hinweisen zu Altlasten |
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| - Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 26.09.2016 mit Hinweisen zu Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralischen Rohstoffen und Radonprognose |
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| - Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 13.09.2016 mit Hinweisen auf archäologische Verdachtsflächen und dem Verweis auf die Durchführung einer geomagnetischen Prospektion zur Ermittlung archäologischer Befunde |
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| - Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 29.09.2016 mit Verweis auf den Verlust landwirtschaftlicher Flächen |
| - | Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet,,Urbacher Straße links‘‘ mit Stand vom 05.07.2021 mit Aussagen zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie biologische Vielfalt. Ebenfalls wurden die Wechselwirkungen der Schutzgüter untersucht. Darüber hinaus enthalten sind Aussagen zu Möglichkeiten von Verminderung, Vermeidung, Ausgleich und Ersatz der Eingriffsmaßnahmen |
| - | Zusammenfassung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht zum Bebauungsplan Gewerbegebiet ,,Urbacher Straße links‘‘ mit Stand vom 05.07.2021 |
| - | Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan Gewerbegebiet ,,Urbacher Straße links‘‘, Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Jutta Schwalm, 05.01.2021, zu den Belangen Natur- und Artenschutz sowie Landespflege |
| - | Naturschutzfachlicher Beitrag zum Regenrückhaltebecken innerhalb des Bebauungsplanes Gewerbegebiet,,Urbacher Straße links‘‘, Büro Dipl.-Ing. Carola Schnug-Börgerding, 31.10.2018, zu den Belangen Boden- und Wasserhaushalt, Klimaschutz / Lufthygiene, Arten- und Biotopschutz, Landschaftsbild und Erholung |
| - | Untersuchungsbericht der Geomagnetischen Prospektion zum Bebauungsplan Gewerbegebiet,,Urbacher Straße links‘‘, Firma Geotomographie GmbH, vom 27.11.2020, zu den Belangen Boden und Archäologie |
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes:
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 11.10.2016 mit Verweis auf den Verlust landwirtschaftlicher Flächen |
| - | Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke vom 06.10.2016 mit Verweis auf die Stellungnahme vom 20.09.2016, mit Hinweisen zu den Belangen Wasser und Wasserschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Abwasser |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 29.09.2016 mit Hinweisen zu Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe und Radonprognose |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 29.09.2016 mit Hinweisen auf archäologische Verdachtsflächen und dem Verweis auf die Durchführung einer geomagnetischen Prospektion zur Ermittlung archäologischer Befunde |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 12.09.2016 mit Verweis auf die Stellungnahme vom 08.09.2016 mit Anregungen und Hinweisen zu den Schutzgütern Boden, Wasser und dem Umgang mit Niederschlagswasser sowie Hinweisen zu Altlasten |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied vom 06.10.2016 mit Hinweisen zum Schutzgut Wasser und dem Trinkwasserschutzgebiet |
| Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet,,Urbacher Straße links‘‘: | |
| - | Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer RLP vom 09.09.2016, 18.09.2020 und 30.03.2021, zu dem Belang Bodennutzung und dem Hinweis auf den Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen |
| - | Stellungnahmen der Kreisverwaltung Neuwied vom 19.09.2016, 18.09.2020 und 12.05.2021, zu den Belangen Wasser und Trinkwasserschutzgebiete, Arten- und Naturschutz sowie landespflegerischen Aspekten |
| - | Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 20.09.2016 und 24.09.2020, zu den Belangen Bergbau, Altbergbau, Boden, Baugrund, mineralische Rohstoffe und Radonpotenzial |
| - | Stellungnahmen des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus vom 02.09.2016 und 24.08.2020, zu dem Belang Bodennutzung |
| - | Stellungnahmen des Landesbetriebes Mobilität vom 27.09.2016 und 03.09.2020, zu dem Belang Lärmimmission (Straßenverkehrslärm) |
| - | Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke vom 20.09.2016 und 17.05.2021, zu den Belangen Wasser/Niederschlagswasserbewirtschaftung, Abwasser und Wasserschutz |
| - | Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft vom 12.09.2016 und 29.07.2020 und 12.04.2021 zu den Belangen Wasserschutz, Wasserversorgung, Niederschlagswasser und Abwasserbeseitigung sowie Hinweisen zu Altlasten |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 07.09.2016, 25.08.2020 und 19.04.2021 mit Hinweisen auf archäologische Verdachtsflächen und auf die Durchführung einer geomagnetischen Prospektion zur Ermittlung archäologischer Befunde |
| - | Sachstandsbericht der Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 19.04.2021 mit der Einschätzung des archäologischen Sachstandes auf Grundlage der geomagnetischen Prospektion |
| - | Private Stellungnahme nach § 3 I BauGB vom 18.09.2016, zu den Belangen Immissionsschutz (Industrie- und Verkehrslärm, Feinstaubbelastung), Natur- und Landschaftsbild, Biotopvernetzung und Artenschutz |
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 14.11.2022 bis einschließlich 18.12.2022 statt. In dieser Zeit kann der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Zudem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Darüber hinaus können die Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.puderbach.de. Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format downloaden. Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich. Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können Sie nach wie vor die Unterlagen in unserem Hause in Papierform anfordern.
Plangebiet: