Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchte ich auf diesem Wege auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer aufmerksam machen, regelmäßig die Straße zu reinigen.
Die Straßenreinigungspflicht umfasst dabei auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub usw. Außerdem sollen wildwachsende Pflanzen auf dem Gehweg oder in der Abflussrinne entfernt werden, da andernfalls der Belag Schaden nehmen kann. Auch über den Gehweg und/oder der Straße ragende Äste von Bäumen und Sträuchern sind zurückzuschneiden.
Es ist wichtig, auch aufgrund von Starkregenereignissen die Abflussrinne sauber zu halten, um das Abfließen von Regenwasser in den Kanal sicherzustellen.
In Dürrholz obliegt die Verantwortung für saubere Straßen und Wege den Bürgerinnen und Bürgern. Dies spart Kosten, da die Reinigung nicht von einem Dienstleister erbracht werden muss.
Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger erfüllt die Reinigungspflicht ganz selbstverständlich und gewissenhaft. Häufig liegt es an Unkenntnis über die vorliegende Straßenreinigungssatzung, weshalb über diesen Weg alle Verpflichteten informieren werden. Auch das Lagern von Müll auf privaten Grundstücken oder das illegale Entsorgen von Schrott und Sperrmüll an Glascontainern, in Feld und Flur muss vermieden werden.
Jeder möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben und sich sicher auf den öffentlichen Wegen bewegen können. Bemühen wir uns gemeinsam, um ein sauberes und ein lebenswertes Dürrholz.